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   BGH, 16.08.2000 - XII ZB 210/99   

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https://dejure.org/2000,1291
BGH, 16.08.2000 - XII ZB 210/99 (https://dejure.org/2000,1291)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2000 - XII ZB 210/99 (https://dejure.org/2000,1291)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2000 - XII ZB 210/99 (https://dejure.org/2000,1291)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Bei rechtskräftiger Rückgabeanordnung keine Sachentscheidung über das Sorgerecht eines entführten Kindes

Papierfundstellen

  • BGHZ 145, 97
  • NJW 2000, 3349
  • NJW-RR 2001, 721 (Ls.)
  • MDR 2000, 1433
  • FamRZ 2000, 1502
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - XII ZB 210/99
    a) Die gelegentlich anzutreffende Formulierung, Art. 16 HKÜ stehe einer Entscheidung über die elterliche Sorge im Zufluchtstaat (nur) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Rückgabeantrag entgegen (vgl. Palandt/Heldrich, BGB 59. Aufl. Anhang zu Art. 24 EGBGB Rdn. 82; Staudinger IPRax 2000, 194, 197 oben), ist mißverständlich; sie trifft nur hinsichtlich ablehnender Entscheidungen zu (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 373, 374 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 7 UF 199/99

    Rechtliche Ausgestaltung des elterlichen Sorgerechts für uneheliche Kinder nicht

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - XII ZB 210/99
    a) Die gelegentlich anzutreffende Formulierung, Art. 16 HKÜ stehe einer Entscheidung über die elterliche Sorge im Zufluchtstaat (nur) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Rückgabeantrag entgegen (vgl. Palandt/Heldrich, BGB 59. Aufl. Anhang zu Art. 24 EGBGB Rdn. 82; Staudinger IPRax 2000, 194, 197 oben), ist mißverständlich; sie trifft nur hinsichtlich ablehnender Entscheidungen zu (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 373, 374 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.11.1999 - 17 UF 347/99

    Verfahrenshindernis bei einem Sorgerechtsstreit gemäß Art. 1 Haager Übereinkommen

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - XII ZB 210/99
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2000, 374 veröffentlicht ist, hat zu Recht entschieden, daß das Verfahrenshindernis nach Art. 16 HKÜ weiterhin besteht.
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

    Nach Art. 16 HKÜ dürfen die Behörden des Zufluchtsstaates nach der Mitteilung über die widerrechtliche Verbringung oder Zurückhaltung des Kindes im Sinne von Art. 3 HKÜ eine Sachentscheidung über das Sorgerecht erst dann treffen, wenn entschieden ist, daß das Kind aufgrund des HKÜ nicht zurückzugeben oder wenn innerhalb angemessener Frist ein Antrag auf Rückführung nach dem HKÜ nicht gestellt worden ist (vgl. dazu im einzelnen auch Senatsbeschluß BGHZ 145, 97 ff. = FamRZ 2000, 1502 ff.).
  • OLG Bremen, 20.06.2017 - 4 UF 20/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einen Antrag der

    So hat der BGH in seinem Beschluss vom 16.8.2000 (FamRZ 2000, 1502) ausgesprochen, dass es dem Wortlaut des Art. 16 HKÜ und auch dem Zweck des Übereinkommens widersprechen würde, wenn eine Sorgerechtsentscheidung im Zufluchtsstaat auch nach Rechtskraft einer die Rückgabe des Kindes anordnenden Entscheidung sogleich wieder zulässig sein würde.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2006 - 2 UF 236/05

    Internationale Kindesentführung: Antrag einer in Deutschland mit zwei aus

    Dadurch soll die Wiederherstellung des status quo vor der Entführung in den Zufluchtsstaat durch die sofortige Rückgabe des Kindes in den Ursprungsstaat erreicht werden (BGH FamRZ 2000, 1502, 1503).
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